Sachsen-Anhalts Landesregierung hat weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Die 6. Corona-Eindämmungsverordnung setzt den in der vergangenen Woche verabschiedeten „Sachsen-Anhalt-Plan“ um. Sie gilt von Donnerstag, 28. Mai, bis einschließlich Mittwoch, 1. Juli.

§ 8 Sportstätten und Sportbetrieb
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen einschließlich Frei- und Hallenbädern, wird wie folgt eingeschränkt:
1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
2. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,
3. Wettkampfbetrieb findet nicht statt und
4. Zuschauer sind nicht zugelassen.

Der volle Wortlaut ist hier veröffentlicht.

Der Vorstand