Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den Segelvereinen

Die Sportministerinnen und -minister der Länder haben sich für eine schrittweise Wieder-aufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs in Abstimmung mit dem DOSB entschieden.
Mit den folgenden Übergangsregeln zeigt der Deutsche Segler-Verband (DSV) klar defi-nierte Möglichkeiten auf, wie für Seglerinnen und Segler unter Berücksichtigung der zehn DOSB-Leitplanken eine schrittweise Wiederaufnahme des Vereinsbetriebes möglich ist.

1. Bundesweite und länderspezifische Regeln einhalten
Sowohl bundesweit geltende als auch spezifische Regelungen der Länder (s. Anlage) sind grundsätzlich einzuhalten. Die vom Robert Koch-Institut und der Bundeszentrale für ge-sundheitliche Aufklärung veröffentlichten Hygienemaßnahmen und Verhaltensempfehlungen (www.infektionsschutz.de/coronavirus/) sowie die 10 Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/) sind bei allen Tätigkeiten zu befolgen.

2. Segeln ist eine Freiluftaktivität und eine Individualsportart
Das Segeln wird unter Beachtung der Hygiene- und Distanzregeln (1,50 Meter) als Freiluft-aktivität und Individualsportart ausgeübt, solange nicht mehr als zwei Personen an Bord sind (Ausnahme: Angehörige des eigenen Haushalts).

3. Windsurfen, Kiteboarden, Land- und Strandsegeln, Eis- und RC-Segeln
Das Windsurfen, Kiteboarden, Land- und Strandsegeln sowie das Eis- und RC-Segeln werden grundsätzlich allein betrieben und sind somit (ohne Übergangsregeln) unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln zulässig.

4. Erreichbarkeit der Liegeplätze
Zur Ausübung des Segelsports ist es erforderlich, dass die Vereinsmitglieder und Bootseigner die Boots-Liegeplätze erreichen können. Dazu müssen die Einreisebeschränkungen in andere Bundesländer sowie die Betretungsverbote bzw. Schließungen von Vereins-Steganlagen ab sofort aufgehoben werden.

5. Vereine und Hafenanlagen werden geöffnet
a. Vereine und Hafenanlagen werden unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften wieder geöffnet.
b. Hygieneregeln müssen eingehalten werden (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html).
c. Jedes Vereinsmitglied wird aufgefordert, seine Verweildauer auf dem Vereinsgelände kritisch zu prüfen.
d. Personen mit typischen Corona Krankheitssymptomen und deren Begleitpersonen sowie Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten, dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.
e. Sollte sich eine infizierte Person auf dem Vereinsgelände aufgehalten haben, muss geprüft werden, ob ggfs. das gesamte Gelände gesperrt werden muss.
6. Vorbereitende Arbeiten am Boot
Alle vorbereitenden Arbeiten am Boot, insbesondere das Slippen und Kranen der Boote wird unter Einhaltung der Abstandsregelungen erlaubt.
7. Trainingsbetrieb unter Anleitung eines Übungsleiters/Trainers
a. Das Wassertraining beginnt in Einhand- und Zweihandbooten.
b. Das Duschen und Umziehen erfolgt zu Hause. Umkleide- und Duschräume sowie alle Gemeinschaftsräume (außer Toiletten) bleiben geschlossen.
c. Vor- und Nachbesprechungen sind online von zu Hause aus durchzuführen.
d. Wenn mehr als eine Gruppe von dem Vereinsgelände aus trainiert, sind die Anfangs- und Endzeiten des Trainings so zu legen, dass die verschiedenen Trainingsgruppen keine Kontaktzeiten haben – weder beim Auf-/Abbauen der Boote, noch auf der Rampe oder auf dem Vereinsgelände.
e. Auf dem Wasser sind die Trainingsareale verschiedener Trainingsgruppen mit aus-reichend Abstand zu wählen.
f. Die Verweildauer auf dem Vereinsgelände sollte kritisch geprüft werden, die gülti-gen Kontaktvorgaben sind stets einzuhalten.
g. Die Zusammensetzung der Trainingsgruppen und die Teamzusammensetzung in Zweihandbooten sollten vorerst unverändert bleiben. So können im Falle einer Infek-tion, die weiteren Personen in der Trainingsgruppe leicht und schnell identifiziert, informiert und Maßnahmen durchgeführt werden.
h. Wenn möglich ist der Einsatz von Onboard-Kameras (wie z. B. GoPros) während des Trainings und im Nachgang für die Besprechungen zu empfehlen.
i. Vor Trainingsbeginn ist der DOSB Fragebogen „SARS-CoV-2 Risiko“ von allen Teil-nehmenden auszufüllen.
j. Personen mit typischen Corona Krankheitssymptomen und deren Begleitpersonen sowie Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten, dürfen nicht am Training teilnehmen.
k. Sollte sich ein Mitglied einer Trainingsgruppe nachweislich infiziert haben, wird das Training für die gesamte Gruppe für mindestens 14 Tage ausgesetzt.

8. Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs
a. Die Aufnahme des Wettkampfbetriebs erfolgt unter Beachtung der Abstandsrege-lungen.
b. Das Duschen und Umziehen erfolgt zu Hause. Umkleide- und Duschräume sowie alle Gemeinschaftsräume (außer Toiletten) bleiben geschlossen.
c. Technische Möglichkeiten für die Regattaorganisation sollen genutzt werden (wie z. B. manage2sail mit Online Noticeboard etc.).
d. Anmeldung und Einchecken sollte nur online erfolgen.
e. Veranstaltungen wie Steuermannsbesprechung und Siegerehrungen müssen so organisiert werden, dass keine Gruppenbildung entsteht und die Distanzregeln eingehalten
werden können. Ansonsten dürfen sie nicht stattfinden.
f. Die Besatzung des Startschiffes und der Tonnenleger sind auf ein Minimum zu reduzieren.
g. Es müssen so große Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, dass bei Juryverhandlungen die Abstandsregelungen eingehalten werden können.
Stand: 19. Mai 2020
Deutscher Segler-Verband e. V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Tel. 040 632009-0
info@dsv.org

Anlage: Informationen zu den Regelungen der Bundesländer
Informationen zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer sind auf den Seiten der jeweiligen Landesregierungen zu finden:
Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Freistaat Bayern: https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/
Berlin: https://www.berlin.de/corona/
Brandenburg: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/
Freie Hansestadt Bremen: https://www.bremen.de/corona
Freie Hansestadt Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus/
Hessen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen
Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/corona/
Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona
Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite/
Saarland: https://corona.saarland.de/DE/home/home_node.html
Freistaat Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/
Sachsen-Anhalt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/
Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
Thüringen: https://corona.thueringen.de/