Liebe Vereinsmitglieder,
nach Information durch eine Mail vom 29.03.2021 des Kreissportbundes Mansfeld Südharz e.V. hat die Landrätin auf Grundlage der „11. Landesverordnung (11. SARS-CoV-2-EindV)“ eine Kontaktbeschränkung im persönlichen Bereich ab dem 30.03.2021 erlassen.
zur Rechtsverordnung durch die Landrätin
Nach Rücksprache des Kreissportbundes mit dem Landkreis betrifft diese NICHT die bereits in der „11. Landesverordnung (11. SARS-CoV-2-EindV)“ geregelten Öffnungen für den organisierten Sport. Für den Vereinssport gelten weiterhin die Durchführungsbedingungen der Landesverordnung §8.
zur 11. Landesverordnung
Erlaubt ist ausdrücklich der Individualsport. Dies bedeutet, dass unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gesegelt werden kann!

Der Vorstand