Liebe Vereinsmitglieder,
nach Information durch eine Mail vom 29.03.2021 des Kreissportbundes Mansfeld Südharz e.V. hat die Landrätin auf Grundlage der „11. Landesverordnung (11. SARS-CoV-2-EindV)“ eine Kontaktbeschränkung im persönlichen Bereich ab dem 30.03.2021 erlassen.
– zur Rechtsverordnung durch die Landrätin
Nach Rücksprache des Kreissportbundes mit dem Landkreis betrifft diese NICHT die bereits in der „11. Landesverordnung (11. SARS-CoV-2-EindV)“ geregelten Öffnungen für den organisierten Sport. Für den Vereinssport gelten weiterhin die Durchführungsbedingungen der Landesverordnung §8.
– zur 11. Landesverordnung
Erlaubt ist ausdrücklich der Individualsport. Dies bedeutet, dass unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gesegelt werden kann!
Der Vorstand